Energieausweis

Das Wichtigste in Kürze:



  • Für Verkäufer-/innen von Immobilien und Neu-Vermieter/-innen ist ein Energieausweis Pflicht. Basis dafür ist ab Mai 2021 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablöst.
  • Schon in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.
  • Käufer/-innen und Neu-Mieter/-innen haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.